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Weckdienst

Sie können sich über den Weckdienst der Rezeption (Durchwahl -100) wecken lassen oder nutzen Sie die Weckfunktion Ihres Fernsehers.

Belegung
Zimmer 1:
Zimmer 2:

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Trier eine Beherbergungssteuer in Höhe von 3,5% zzgl. Mwst. erhebt.

Diese ist vor Ort durch den Gast zu begleichen. Ausgenommen von der Besteuerung sind beruflich veranlasste Übernachtungen.

Zur Kenntnis genommen und weiter zur Buchung