Sie können sich über den Weckdienst der Rezeption (Durchwahl -100) wecken lassen oder nutzen Sie die Weckfunktion Ihres Fernsehers.
4 Erw./ 4 Kinder
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Trier eine Beherbergungssteuer in Höhe von 3,5% zzgl. Mwst. erhebt. Diese ist vor Ort durch den Gast zu begleichen. Ausgenommen von der Besteuerung sind beruflich veranlasste Übernachtungen.
Zur Kenntnis genommen und weiter zur Buchung