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Hotel-Informationen nach Schlagworten


Schlagworte

Raucher

Für unsere Raucher stehen im Innenhof und vor dem Haus Aschenbecher zur Verfügung. Seit dem 01. April sind wir ein Nicht-Raucher-Hotel. Das Rauchen im Zimmer ist strengstens untersagt. Der Gast des jeweiligen Zimmers trägt die Verantwortung, dass dieses Verbot auch von Dritten eingehalten wird. Sollte der Gast hiergegen verstoßen, ist das Hotel berechtigt, dem Gast gegenüber eine Sonderreinigungspauschale in Höhe von 350,00 € zu berechnen. Gleiches gilt, wenn Dritte mit Kenntnis oder in fahrlässiger Weise zu vertretenden Unkenntnis des Gastes im Zimmer rauchen. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Bitte beachten Sie, dass es sich bei unseren Rauchmeldern, um hochempfindliche Spezial-Rauchmelder handelt, die sowohl Zigaretten als auch Tabakrauch registrieren und unverzüglich einen Alarm auslösen. Im Falle eines Alarms durch Rauch werden sämtliche Kosten für die Evakuierung, Feuerwehreinsatz sowie die Folgekosten dem Verursacher in Rechnung gestellt.

Belegung
Zimmer 1:
Zimmer 2:

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Trier eine Beherbergungssteuer in Höhe von 3,5% zzgl. Mwst. erhebt.

Diese ist vor Ort durch den Gast zu begleichen. Ausgenommen von der Besteuerung sind beruflich veranlasste Übernachtungen.

Zur Kenntnis genommen und weiter zur Buchung