Gäste-ABC

Hotel-Informationen nach Schlagworten


Schlagworte

Betäubungsmittel

Der Konsum von Drogen und Betäubungsmitteln ist in diesem Gebäude nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden rechtliche Folgen nach sich ziehen.

Belegung
Zimmer 1:
Zimmer 2:

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Trier eine Beherbergungssteuer in Höhe von 3,5% zzgl. Mwst. erhebt.

Diese ist vor Ort durch den Gast zu begleichen. Ausgenommen von der Besteuerung sind beruflich veranlasste Übernachtungen.

Zur Kenntnis genommen und weiter zur Buchung